Gemeinde Neckarzimmern

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Gemeinderat beschloss Fortführung des Lärmaktionsplanes

Bericht aus der Arbeit des Gemeinderates – Sitzung vom 26.04.2021


 
Entwurf des Lärmaktionsplanes beschlossen – Bürger können Bedenken und Anregungen bis zum 30.05.2021 vorbringen – Detaillierte Informationen sind auf der Gemeindehomepage zu finden.
 
Im Mittelpunkt der vergangenen Sitzung des Gemeinderates stand die Überprüfung des Lärmaktionsplanes für die Bundesstraße. Aufgrund des angestiegenen Schwerlastverkehrs an der Luttenbachtalstraße wurde die Lärmentwicklung auch für diesen Bereich im Rahmen eines Lärmaktionsplanes bewertet. Bürgermeister Christian Stuber begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Uwe Zimmermann vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Der Experte für Verkehrslärm hat bereits den ersten Lärmaktionsplan im Jahr 2015 für die Bundesstraße erstellt. Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der damaligen Erhebung macht deutlich, dass durch die Sanierung der Ortsdurchfahrt mit einem lärmmindernden Fahrbahnbelag und der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich Steinbach auf 50 km/h zwei wesentliche Maßnahmen umgesetzt wurden, die in der Planung vor fünf Jahren vorgesehen waren. Allerdings ergab die Analyse der aktuellen Lärmsituation nach wie vor hohe bis sehr hohe Lärmbelastungen für die Anwohner in Neckarzimmern und Steinbach. Das sogenannte Verkehrsmonitoring aus dem Jahr 2019 hat für die Ortsdurchfahrt 13.067 Fahrzeuge bei einem Schwerlastverkehranteil von 7,5 %  in 24 Stunden festgestellt. Im Vergleich zu der letzten offiziellen Erhebung aus dem Jahr 2012, bei der 12.139 Fahrzeuge in 24 Stunden bei einem Anteil des Schwerlastverkehrs von 7,2 % festgestellt wurden,  bedeutet dies eine Erhöhung um fast 1000 Fahrzeuge. Im Ergebnis der komplexen Lärmberechnung wird festgestellt, dass insgesamt 254 Personen, also 17 % der Einwohner, tagtäglich gesundheitskritischen Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Somit wird deutlich, dass weitere Maßnahmen zur Lärmreduzierung unumgänglich sind. Diese Notwendigkeit werde im Gemeinderat schon seit Jahren erkannt, so Bürgermeister Christian Stuber. Daher wurden in der Vergangenheit bereits viele hilfreiche Maßnahmen umgesetzt. „Gleichwohl ist das Thema Lärm in unserer Gemeinde eine Daueraufgabe“ machte er mit Blick auf weitere Maßnahmen zur Lärmreduzierung deutlich. Diplom-Ingenieur Uwe Zimmermann stellte dann auch mögliche Handlungsoptionen vor. Eine Antwort auf die enormen Belastungen der Anwohner könne nur die Einrichtung einer „Tempo 30 Zone“ in der Ortsmitte sein, stellte der Planer fest. Bei einem so hohen Lärmpegel hätten die zuständigen Behörden auch keinen Ermessenspielraum mehr. „Tempo 30 in Neckarzimmern muss kommen“ brachte er die Problematik auf den Punkt. Der Ingenieur schlug in seinem Planentwurf jedoch vor, die Begrenzung auf 30 km/h zunächst nur für den Zeitraum von 22 – 6 Uhr vorzusehen. Dies sah die Mehrheit des Gemeinderates nicht so und plädierte für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 rund um die Uhr. Der Ingenieur widersprach auch der Vermutung, dass durch die reduzierte Geschwindigkeit das Aus- und Einfahren der Anwohner auf ihre Grundstücke erschwert wäre. „Das Gegenteil ist der Fall“, macht er deutlich und verwies auf viele positive Rückmeldungen der Anwohner aus Offenau, wo seit Jahren ebenfalls schon eine „Tempo 30 Zone“ eingerichtet ist. Auch wird der Hinweis auf eine kontinuierliche Erneuerung des im letzten Jahr sanierten Fahrbahnbelag durch die Straßenbauverwaltung in den Plan aufgenommen. Alle acht bis zehn Jahre sollte eine Erneuerung des Fahrbahnbelages erfolgen, so Zimmermann.  Die bisher von der zuständigen Behörde abgelehnte kontinuierliche Absenkung der Geschwindigkeit aus Richtung Mosbach wird ebenfalls wieder in das Maßnahmenpaket einfließen. Nachdem der Bau eines Seniorenheimes im Bereich der „Oberen Aue“ geplant ist und dort darüber hinaus eine zusätzliche bauliche Entwicklung stattfinden soll, hält der Experte eine Mittelinsel als Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer für sinnvoll. Auch diese Maßnahme trage zur deutlichen Entschleunigung des Verkehrs bei. Für den Bereich Steinbach sieht er zur Reduzierung der Geschwindigkeit ebenfalls konkreten Handlungsbedarf. Zum einen schlägt er eine Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts durch eine Ummarkierung vor. Der reduzierte Straßenquerschnitt hebe optisch den Innerortsbereich hervor, so dass das Geschwindigkeitsniveau weiter in Richtung 50 km/h verschoben werden könne. Eine weitere deutliche Entlastung der Lärmsituation könne eine stationäre Blitzersäule bewirken. Die genannten Maßnahmen werden nun in die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes aufgenommen. Dieser Entwurf liegt noch bis zum 30.05.2021 im Foyer des Rathauses öffentlich aus und kann zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Darüber hinaus werden umfassende Informationen auf der Homepage der Gemeinde Neckarzimmern (www.neckarzimmern.de) bereitgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben noch bis zum 30.05.2021 die Möglichkeit, sich zu den geplanten Maßnahmen schriftlich zu äußern. Diese Stellungnahmen können per Mail (info(@)neckarzimmern.de) oder per Brief (Rathaus Neckarzimmern, Hauptstraße 4, 74865 Neckarzimmern) abgeben werden. Zusätzlich erhalten bis zu der genannten Frist alle maßgeblichen Behörden und die Nachbargemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme.
 
Nicht vergleichbar mit der Ortsdurchfahrt sei die Lärmbelastung an der Luttenbachtalstraße. Dort seien die Werte weit weg von einer gesundheitlichen Belastung, machte der Ingenieur deutlich. Allein das vergleichsweise geringere Fahrzeugaufkommen von 1.973 Fahrzeugen in 24 Stunden führt zu deutliche geringeren Lärmbelastungen. Allerdings sei bei einem Schwerlastverkehranteil von bis zu 23 %   durchaus auch von Lärmbeeinträchtigungen auszugehen. Oftmals seien subjektive Empfindungen für die Wahrnehmung des Lärms maßgebend. Während im Bereich der Ortsdurchfahrt die zuständigen Behörden bei der Umsetzung des Lärmaktionsplanes aufgrund aktueller Rechtsprechung keinen Handlungsspielraum mehr haben, besteht für die Luttenbachtalstraße aufgrund der geringeren Betroffenheit kein Anspruch auf die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Um die Lärmentwicklung auch im Bereich der Luttenbachtalstraße zu reduzieren, hat der Planer ebenfalls ein Maßnahmenbündel vorgeschlagen, das von der punktuellen Sanierung von Schadstellen über die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bis hin zu Fahrbahneinengungen und einer durchgehenden Deckschichtsanierung reicht. Durch die Ansiedlung der Firma Inast im Bereich der ehemaligen Kaserne sowie durch die intensivere Nutzung der Bundeswehr-Untertageanlage hat das Aufkommen an Schwerlastverkehr zugenommen, stellte auch Bürgermeister Stuber fest. Die Verwaltung werde nun ausgehend von dem im Lärmaktionsplan beschriebenen Maßnahmenpaket zunächst den Zustand der Straße durch ein Ingenieurbüro begutachten lassen. Im Anschluss daran wird ein Sanierungskonzept erstellt. Letztlich werde der Gemeinderat unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten über das weitere Vorgehen zu entscheiden haben.
 
Gemeinde bemüht sich um eine Hausarztpraxis
 
Vielfältig seien die Bemühungen der Gemeinde bei der Suche nach einer Lösung zur Besetzung der frei gewordenen Hausarztstelle, informiert Bürgermeister Stuber. Es werden intensive Gespräche mit den zuständigen Behörden und Verbänden geführt. Auch könne auf die Unterstützung der Landkreisverwaltung gebaut werden. „Alle Beteiligten ziehen an einem Strang, um einen Hausarzt bzw. eine Hausärztin nach Neckarzimmern zu bringen“, fasst der Bürgermeister die gemeinsamen Bestrebungen zusammen. Er stehe derzeit in intensivem Austausch mit interessierten Medizinern. Allerdings sei der Hausarztmangel ein landesweites Problem und mache folglich auch vor dem Neckar-Odenwald-Kreis nicht halt. Die erfolglose Suche von Nachfolgelösungen in größeren Kommunen in der Umgebung mache die Problematik deutlich, so Stuber. Die Gemeinde werde jedoch nichts unversucht lassen, um den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort eine wohnortnahe medizinische Versorgung zu ermöglich.
 
Schaden an der Friedhofskapelle – Gutachten wurde erstellt
 
Ein neutraler Gutachter hat sich zwischenzeitlich mit dem Feuchtigkeitsschaden an der Dachkonstruktion des Kapellenanbaus auf dem Friedhof befasst. Zusammenfassend kam er zu dem Ergebnis, dass es nach einer Nutzungszeit von 20 Jahren nicht zu so einem Schadensbild kommen könne. Das Gutachten machte verschiedene Versäumnisse bei der Ausschreibung und der Ausführung deutlich. Die Gemeinde wird sich nun rechtlich beraten lassen und danach das weitere Vorgehen mit dem Gemeinderat festlegen.
 
Tiefbauarbeiten in der Gemeinde
 
Die EnBW verlegt im Bereich des Parallelweges entlang der Bahn sowie im Mosbacher Weg derzeit eine Stromleitung. Dadurch wird die Überlandleitung im Bereich des Naturschutzgebietes „Auweinberge- Fuchsenloch“ überflüssig. Weitere Tiefbaumaßnahmen sind in Kürze im Bereich der „Neckarstraße“ geplant. Dort wird die EnBW voraussichtlich ab Mitte Mai eine marode Stromleitung ersetzen und auch dadurch die Versorgungssicherheit der Gemeindeanwohner verbessern.
 
Planungen zum Anschluss der Gemeinde Haßmersheim an die gemeinsame Kläranlage schreiten voran
 
Wie bereits berichtet, wird die Gemeinde Haßmersheim die bestehende Kläranlage außer Betrieb nehmen und das Abwasser der Gemeinde über ein Abwasserpumpwerk durch eine Druckleitung in die Anlage des Abwasserzweckverbandes Elz-Neckar in Obrigheim leiten. Dazu wird eine Unterquerung des Neckars erforderlich sein. Diese sogenannte Neckardükerung von rund 280 Metern hat als Zielpunkt das Neckarvorland in Neckarzimmern im Bereich des Trainingsplatzes an der Dreschhalle. Von dort wird das Abwasser an das bestehende Regenüberlaufbecken im Bereich des Campingplatzes geführt und in den vorhandenen Kanal nach Obrigheim zur Verbandskläranlage gebracht. Zur Vorbereitung der weiteren Planung werden in der nächsten Zeit einige Probebohrungen zur Erkundung des Baugrundes in diesem Bereich durchgeführt.    
 
Landesweite Einführung des Digitalfunks erfordert neue Funkgeräte bei der Feuerwehr
 
Im Zusammenhang mit der landesweiten Einführung des Digitalfunks muss auch die Freiwillige Feuerwehr Neckarzimmern mit digitaler Funktechnik ausgestattet werden. Der Gemeinderat folgte in der vergangenen Sitzung dem Vorschlag der Verwaltung, die Beschaffung der notwendigen Geräte mit den Landkreisgemeinden gemeinsam über die Landkreisverwaltung durchzuführen. So könnten bei dem europaweiten Beschaffungsvorgang enorme Einsparpotentiale genutzt werden. Für die digitale Funkausstattung der Feuerwehr Neckarzimmern werden zwei Fahrzeugfunkgeräte, ein Handfunkgerät und zwei Feststationen zum Gesamtpreis von 21.896 Euro benötigt. Ein Landeszuschuss für diese Anschaffung wird in Höhe von 2.400 Euro erwartet.
 
Parkettboden in der Festhalle wird saniert
 
Nachdem der Parkettboden in der Festhalle stark abgenutzt ist, soll eine grundlegende Sanierung erfolgen. Hierfür wird der Bodenbelag in mehreren Schritten abgeschliffen und mit Klarlack überzogen. Darüber hinaus sind die vorhandenen Sockelleisten abzuschleifen und zu lackieren. Eine Anfrage bei drei Firmen hat ergeben, dass die Schreinerei Roos aus Mosbach-Lohrbach das günstigste Angebot in Höhe von 7.931,35 Euro abgegeben hat.
 
 
Gemeinde übernimmt Einnahmeausfälle durch Kindergartenschließung
 
Aufgrund der sechswöchigen behördlich angeordneten landesweiten Schließung der Kindertagesstätten während der Corona-Pandemie sind Einnahmeausfälle durch nicht erhobene Elternbeiträge zu verzeichnen. Die Beiträge für die in Anspruch genommene Notbetreuung werden regulär erhoben. Die Gemeinde und die Kirchengemeinde haben sich darauf verständigt, die Elternbeiträge für eine nicht in Anspruch genommene Betreuung für den Zeitraum der Schließung zu erlassen. Somit schlägt die Rückerstattung der Beiträge an die Eltern mit 8.384,75 Euro zu Buche. Diese Mindereinnahmen wird die Gemeinde nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss übernehmen. Das von der Gemeinde zu tragende Defizit wird durch einen Landeszuschuss in Höhe von 6.365,78 Euro auf 2.018,97 Euro minimiert.
 
Der Einrichtung einer fünften Betreuungsgruppe in der Kindertagesstätte wurde zugestimmt
 
Aufgrund des sich abzeichnenden Betreuungsbedarfes bei der Kleinkindbetreuung ist davon auszugehen, dass die derzeit zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt nicht ausreichen werden. Um den bestehenden Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kinderbetreuungsplatz gewährleisten zu können, ist die Einrichtung einer weiteren Gruppe von bis zu zehn Betreuungsplätzen unumgänglich. Die Kosten für diese Gruppe sind vollumfänglich von der Gemeinde Neckarzimmern zu übernehmen. Für die Realisierung einer weiteren Betreuungsgruppe sind zusätzlich 1,5 Personalstellen erforderlich. Hierfür sind Personalkosten in Höhe von jährlich rund 80.500 Euro zu erwarten. Demgegenüber stehen zusätzliche Einnahmen von rund 42.500 Euro (ca. 28.500 Euro Landeszuschüsse und ca. 14.000 Euro Elternbeiträge). Derzeit sind 10,37 Fachkräfte für vier Gruppen im Einsatz. Nach der Stellenerweiterung wären in der Kindertageseinrichtung dann 11,87 Fachkräfte beschäftigt. Es ist eine auf zwei Jahre befristete Einstellung des neuen Personals vorgesehen, da zum jetzigen Zeitpunkt der Bedarf für einen Zeitraum von zwei Jahren absehbar ist. Bürgermeister Stuber machte deutlich, dass mit der Einrichtung einer weiteren Gruppe das Gebäude nun ausgelastet sei. Einstimmig war das Votum des Gemeinderates für die Einrichtung der fünften Betreuungsgruppe.
 
 
 
 

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