Überprüfung und Fortschreibung Lärmaktionsplan (§ 47d BImSchG)
Die Gemeinde Neckarzimmern hat im November 2015 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche im Einwirkungsbereich der B 27 (Mosbach – Heilbronn). Im Zuge der aktuellen Überprüfung wurde der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans um die bebauten Bereiche entlang der Luttenbachtalstraße erweitert.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.06.2021 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen beschlossen. Der Abschlussbericht mit Abbildungen und Anlagen steht auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter
www.neckarzimmern.de/https://1drv.ms/u/s!AojhMh9nd9HynS1TMh5DGwXd2sY6?e=qFqdxa zum Download bereit.
(Hinweis: Die Deutsche Bahn AG erstellt für die Bahnstrecken in ihrem Zuständigkeitsbereich einen eigenen, bundesweiten Lärmaktionsplan)
Neckarzimmern, den 01.07.2021 Christian Stuber, Bürgermeister
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