Gemeinde Neckarzimmern

Seitenbereiche

Volltextsuche

Archiv

Bericht aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Arbeit des Gemeinderates – Sitzung vom 31.01.2022
 
Haushaltsplan für das Jahr 2022 eingebracht
Mit dem Haushaltsplan für das laufende Jahr befassten sich die Gemeinderäte bei der letzten Sitzung. Bürgermeister Christian Stuber ging hierbei auf die wesentlichen Maßnahmen ein, die in nächster Zeit umgesetzt werden sollen. Insbesondere der Umbau des Bauhofes im Bereich der Luttenbachtalstraße wurde in diesem Zusammenhang erwähnt. Aber auch der Einbau weiterer Toiletten in der Kindertagesstätte oder die Anschaffung von digitalen Funkgeräten für die Feuerwehr sind in dem vorgelegten Zahlenwerk enthalten. Ebenfalls sind finanzielle Mittel für die Sanierung eines Abschnittes an der Luttenbachtalstraße vorgesehen. Darüber hinaus werden  Kosten für die Installation einer stationären Blitzanlage in Steinbach eingeplant. Zusätzlich sieht der Haushaltsplan auch Mittel für die Erstellung einer Starkregenmanagementkonzeption vor.
Das Ziel, einen Zahlungsmittelüberschuss mindestens in Höhe der Tilgungsausgaben auszuweisen, konnte jedoch nicht erreicht werden. Aufgrund der mangelnden eigenen Steuerkraft wird ein negatives Gesamtergebnis in Höhe von 190.500 Euro erwartet. Der Haushaltsausgleich ist jedoch trotzdem gewährleistet, da eine Entnahme aus den Rücklagen möglich ist. Nachdem die Verschuldung in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgeführt wurde, ist in diesem Jahr eine Kreditaufnahme in Höhe von 72.000 Euro für die Finanzierung der geplanten Investitionen vorgesehen. Eine Erhöhung der Gemeindesteuern und Abgaben ist nicht geplant. Vielmehr wird im Abwasserbereich eine Gebührensenkung umgesetzt. Demnach werden die Gebühren bei dem Niederschlagswasser um 0,08 Euro/m² und bei dem Schmutzwasser um 0,25 Euro/m³ rückwirkend zum 01.01.2022 gesenkt. Somit beträgt die Gebühr für das Niederschlagswasser künftig 0,30 Euro/m² und für das Schmutzwasser 1,48 Euro/m³. Der Gemeinderat hat der diesbezüglich notwendigen Änderung der Abwassergebührensatzung zugestimmt. Die endgültige Beschlussfassung des Haushaltsplanes ist in der Sitzung des Gemeinderates am 28.02.2022 vorgesehen.
 
Jahresrechnung 2017 beschlossen
Mit der Vergangenheit hatte sich das Gremium ebenfalls zu befassen. Nachdem die Gemeinde bereits sehr frühzeitig zum 01.01.2017 das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2017 eingeführt hat und zwischenzeitlich die aufwendige Erstellung der Eröffnungsbilanz abgeschlossen wurde, sind nun die jeweiligen Jahresabschlüsse zu erstellen. Demnach stand der Jahresabschluss des Jahres 2017 zur Beratung und Beschlussfassung an. Entgegen der negativen Erwartung ist dieses Haushaltsjahr rückwirkend betrachtet sehr positiv verlaufen. Mit einem Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 18.151 Euro wurden die notwendigen Tilgungszahlungen in Höhe von 52.387 Euro zwar nicht wie vorgeschrieben erreicht. In Anbetracht des veranschlagten Zahlungsmittelbedarfes in Höhe von 432.650 Euro konnte jedoch ein deutlich besseres Ergebnis festgestellt werden. Insbesondere unerwartet hohe Gewerbesteuereingänge, aber auch erhöhte Zuweisungen und Zuschüsse von Land und Bund, haben dieses gute Ergebnis im Jahr 2017 möglich gemacht. Der Gemeinderat gab einstimmig die Zustimmung für diese positive Jahresrechnung.
 
Bürgermeisterwahl: Eine öffentliche Kandidatenvorstellung wird es nicht geben
 
Unter Vorsitz von Bürgermeisterstellvertreter Frank May befasste sich der Gemeinderat mit der bevorstehenden Bürgermeisterwahl am 20.Februar 2022. Wegen des nach wie vor sehr dynamischen Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie war der Gemeinderat übereinstimmend der Auffassung, auf die Durchführung einer öffentlichen Kandidatenvorstellung zu verzichten.
 
Die Erstellung einer Starkregenrisikomanagementkonzeption wird vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen
Die Gemeinde Neckarzimmern hat aufgrund der zunehmenden Problematik von Starkregenereignissen in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung des Gefährdungspotentials umgesetzt. Insbesondere wurden punktuelle Maßnahmen wie die Erhöhung der Geröllfänge und die Optimierung der Schutzgitter an den Einlaufbauwerken durchgeführt. Da die Starkregenereignisse in der Zukunft zunehmen werden, ist eine ganzheitliche Betrachtung des Gemeindegebietes sinnvoll. Nachdem auch Flächen der Stadt Mosbach zum Einzugsgebiet des Luttenbachs zählen, ist eine gemeinsame Risikoanalyse der Gemeinde Neckarzimmern und der Stadt Mosbach notwendig. Aus diesem Grund haben die beiden Kommunen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen, um das Projekt gemeinsam umzusetzen. Hierbei liegt die Projektkoordinierung bei der Stadt Mosbach, die für beide Kommunen den Förderantrag nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft zur Erstellung der Starkregenkonzeption auf den Weg gebracht hat. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe liegt inzwischen vor. Demnach erhält die Stadt Mosbach für die Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 59.600 Euro. Die Gemeinde Neckarzimmern erhält einen Zuschuss in Höhe von 26.700 Euro. Auf Grundlage eines vom Büro „Bioplan“ aus Sinsheim erstellten Leistungsverzeichnisses hat die Stadt Mosbach vier Angebote eingeholt. Nach Wertung dieser Angebote hat das Ingenieurbüro „Winkler und Partner GmbH“ aus Stuttgart mit insgesamt 119.446,96 Euro das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Demnach entfallen auf die Stadt Mosbach 82.424,16 Euro und auf die Gemeinde Neckarzimmern 37.022,80 Euro. Der Gemeinderat hat in der vergangenen Sitzung die vorgeschlagene Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Mosbach die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieser Konzeption zu veranlassen.
 
Bauangelegenheiten
Darüber hinaus befasste sich der Gemeinderat mit einigen Bauanfragen. Zunächst wurde die Zustimmung zur Errichtung einer Garage auf der Grundstücksgrenze im Bereich des Mosbacher Weges erteilt. Darüber hinaus konnte der Gemeinderat auch für die geplante Umnutzung einer gewerblich genutzten Scheune zum Wohnraum im Bereich der Herrengasse das Einvernehmen erteilen. Ein weiteres Bauvorhaben ist im Bereich der Entengasse geplant. Im Rahmen einer Bauvoranfrage sollte geklärt werden, ob sich der Gemeinderat den Neubau eines zweigeschossigen Wohngebäudes vorstellen kann, wobei sich die Höhe der geplanten Bebauung an den Nachbargebäuden orientiert. Für die Bebauung soll im Wesentlichen eine vorhandene Freifläche genutzt werden. Die Erschließung ist über die Hauptstraße vorgesehen. Für den Gemeinderat ist eine Bebauung auf Grundlage der vorgestellten Planung denkbar, so dass für das Projekt nun ein konkretes Antragsverfahren auf den Weg gebracht wird.
 
Eine positive Resonanz konnte Bürgermeister Christian Stuber auf die durchgeführten Impftermine in der Festhalle vermelden. Das Ziel, insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde ein wohnortnahes Impfen zu ermöglichen, wurde erreicht. Sein Dank galt in diesem Zusammenhang den Mitgliedern des Bürgervereins und der Freiwilligen Feuerwehr, die das Impfteam bei der Durchführung der Impfungen unterstützt haben. Darüber hinaus machte der Bürgermeister darauf aufmerksam, dass in der Gemeinde nach wie vor Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern gesucht werde. Nachdem die Landkreisverwaltung weitere Zuweisungen von asylsuchenden Menschen angekündigt hat, wird in der Gemeinde weiterer Wohnraum benötigt. Ebenfalls plant die Gemeinde in Zusammenarbeit mit anderen Standortkommunen ein deutlich sichtbares Zeichen der Verbundenheit zu der Bundeswehr. Mit gelben Schleifen an den Ortseingängen möchten die Städte und Gemeinden, bei denen ein Bundeswehrstandort angesiedelt ist, die Wertschätzung und Solidarität der Bevölkerung gegenüber der Bundeswehr zum Ausdruck bringen. Ebenso soll das enge Vertrauensverhältnis und die herausragende Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den Städten und Gemeinden durch dieses symbolische Zeichen verdeutlicht werden. Der Gemeinderat nahm dieses Vorhaben zustimmend zur Kenntnis.
  
 
 

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Neckarzimmern
Hauptstraße 4
74865 Neckarzimmern
Tel.: 06261 92310
Fax: 06261 9231-30
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Oder nach telefonischer Vereinbarung:
Tel: 06261 9231-0

© Gemeinde Neckarzimmern | Hauptstraße 4 | 74865 Neckarzimmern | Fon 06261 9231-0 | Fax 06261 9231-30 | E-Mail schreiben