Gemeinde Neckarzimmern

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Bericht aus der Arbeit des Gemeinderates - Sitzung vom 27.06.2022


 
Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätte beschlossen
Die allgemeine Kostenentwicklung macht sich auch im Bereich der Kinderbetreuung bemerkbar. In Abstimmung mit der evangelischen Kirchengemeinde als Träger der Einrichtung hat der Gemeinderat daher in der vergangenen Sitzung eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge beschlossen. Während die Beiträge bei der Betreuung der Kinder unter drei Jahren um 5 % ansteigen sollen, ist im Betreuungsbereich der Kinder über drei Jahren eine Erhöhung um 3,9 % vorgesehen. Hierbei wurden weitgehend die Orientierungswerte der landesweiten Abstimmung zwischen den kommunalen Landesverbänden und den Kirchenvertretern zu Grunde gelegt. Trotz des umfangreichen und hochwertigen Betreuungsangebotes sind die Elternbeiträge in Neckarzimmern immer noch geringer als in vielen anderen Einrichtungen in der Umgebung. Künftig sind beispielsweise für eine Betreuungszeit von 32,5 Wochenstunden für ein Kind ab drei Jahren 155 Euro statt wie bisher 149 Euro im Monat zu bezahlen. Für ein Kind unter drei Jahren beträgt der Elternbeitrag 264 Euro statt bisher 252 Euro. Ein Platz in der Ganztagesbetreuung (46,25 Wochenstunden) schlägt für ein Kind unter drei Jahren künftig mit 372 Euro zu Buche. Bisher wurden 358 Euro verlangt. Für ein Kind ab drei Jahren in der Ganztagesbetreuung werden statt wie bisher 266 Euro nun 279 Euro pro Monat erhoben.
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Stockbronner Hof“ einstimmig gefasst
Wie bereits mehrfach berichtet, plant das Unternehmen „BayWA“ die Realisierung eines Solarparks auf einer 80 Hektar großen Fläche im Bereich des Stockbronner Hofes. Insbesondere die bereits vorhandenen Hochspannungsleitungen und ein vergleichbares Projekt auf der Gemarkung Gundelsheim in unmittelbarer Nähe schaffen ideale Voraussetzungen für diesen Standort. Es kann eine raumordnerisch anzustrebende und mit Blick auf das Landschaftsbild erwünschte Bündelwirkung erreicht werden. Ein wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes ist die deutliche Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien. Das Land Baden-Württemberg hat als Zielvorgabe für das Jahr 2050 definiert, dass 80 % erneuerbare Energien genutzt werden. Durch die Ausweisung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage soll zum Erreichen dieses Zieles beigetragen werden. Einstimmig war die Unterstützung des Gemeinderates zu diesem Vorhaben. Zum einen möchte die Gemeinde damit die ökologische Stromerzeugung im Sinne der Energiewende unterstützen. Zum anderen könne durch verlässliche Gewebesteuerzahlung oder Zahlungen nach dem Erneuerbaren-Energiengesetz der Gemeindehaushalt spürbar entlastet werden. 
Mit dem gefassten Aufstellungsbeschluss wird das Bebauungsplanverfahren, das eine umfassende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorsieht, auf den Weg gebracht. Im weiteren Verfahren werden zudem ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet.

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