Gemeinde Neckarzimmern

Seitenbereiche

Volltextsuche

Archiv

Aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Arbeit des Gemeinderates – Sitzung vom 17.05.2021
 
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Neckarzimmern beschlossen
 
Als eine der ersten Gemeinden im Landkreis befassten sich die Gemeinderäte in der vergangenen Sitzung mit der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Neckarzimmern. Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts im Jahr 2014 mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 war der Startschuss für ein Großprojekt, das von der Mosbacher Kämmerei reibungslos umgesetzt wurde. Die Umstellung auf die sogenannte Doppik erfolgte planmäßig zum 01.01.2017. Die nun vorgelegte Eröffnungsbilanz zu diesem Stichtag zeigt, wie sich das eingesetzte Kapital auf Eigen- und Fremdkapital verteilt. Ziel des neuen Haushaltsrechtes ist, dass jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen auch erwirtschaftet. Demnach muss in jedem Haushaltsjahr der Werteverzehr in Form von Abschreibungen durch entsprechende Erträge ausgeglichen werden. Der insbesondere bei finanzschwachen Gemeinden ohnehin schon nicht einfache Haushaltsausgleich wird durch diese Systematik deutlich schwieriger. Die jährlichen Anstrengungen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, müssten daher intensiviert werden, machte Bürgermeister Christian Stuber deutlich. Unabhängig von den großen Herausforderungen, die eine Eröffnungsbilanz für die Kommunen mit sich bringe, sei er froh, dass die Gemeinde Neckarzimmern als eine der ersten Gemeinden ein solches Zahlenwerk vorlegen könne. Damit hätte die Kommune Handlungssicherheit und könne ihren künftigen Kurs sowie alle Ausgaben unter dem Blickwinkel der Generationengerechtigkeit planen. Lobende Worte fand er für Tanja Fuß von der Mosbacher Kämmerei, die verantwortlich das Großprojekt realisierte. Über 1000 Anlagen mussten gesichtet, bewertet und rechtssicher beurteilt werden. Hierfür gebühre ihr und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Haushalt und Controlling Lob und Anerkennung, machte Stuber deutlich. Tanja Fuß stellte dem Gremium in einer anschaulichen Präsentation die Eröffnungsbilanz detailliert vor und beantwortete die Fragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, so dass einem einstimmigen Beschluss zur Feststellung der Eröffnungsbilanz nichts mehr im Wege stand.
 
Amtszeit der ehrenamtlichen Gutachter endet – Kreisweiter Gutachterausschuss nimmt Arbeit auf
Alle Landkreiskommunen haben bereits vor einiger Zeit beschlossen, die gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg durch die Realisierung eines kreisweiten Gutachterausschusses zu erfüllen. Auf Grund der Tatsache, dass in den jeweiligen Kommunen nicht die erforderliche Anzahl an Grundstücks- bzw. Immobilienverkäufen vorhanden waren, um eine rechtssichere Bezugsgröße für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zu erhalten, wurde mit der Bildung eines einheitlichen Gutachterausschusses die notwendige Basis für ein rechtskonformes Handeln erreicht. Dieser kreisweite Gutachterausschuss wurde zwischenzeitlich bei der Stadtverwaltung installiert. Mit Karl Emig als Geschäftsführer besteht die Geschäftsstelle „Gutachterausschuss“ aus drei weiteren Vollzeitstellen.  Um den regionalen Bezug der jeweiligen Kommunen bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte und bei der Wertermittlung von Gebäuden zu ermöglichen, wurden 18  ehrenamtliche Gutachter bestellt, die aus allen Teilen des Kreisgebietes in das neu gebildete Gremium entsandt wurden. Die Amtszeit der bisherigen Gutachter in den jeweiligen Gemeinden endet jedoch, so dass der Gemeinderat dies in der vergangenen Sitzung formell festgestellt hatte. Mit dem Dank von Bürgermeister Stuber an die bisherigen Gutachter Hermann Keil, Kai Fritz und Sabine Schreck endete die formelle Zuständigkeit des ehemaligen Gutachterausschusses der Gemeine Neckarzimmern mit Wirkung zum 26.02.2021. Mit diesem Datum ist die Rechtswirksamkeit der maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eingetreten. Gleichzeitig musste ein Beschluss über die Aufhebung der Gebührensatzung für den nicht mehr amtierenden Gutachterausschuss der Gemeinde Neckarzimmern beschlossen werden. Künftig werden die Gutachten nach der Gebührensatzung der Stadt Mosbach abgerechnet. Damit diese Satzung auch für die übrigen Landkreisgemeinden Wirkung entfalten kann, musste ebenfalls ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Nachdem die Gebühren landeseinheitlich geregelt sind, wird sich keine Veränderung bei den
jeweiligen Gebühren ergeben.
 

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Neckarzimmern
Hauptstraße 4
74865 Neckarzimmern
Tel.: 06261 92310
Fax: 06261 9231-30
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Oder nach telefonischer Vereinbarung:
Tel: 06261 9231-0

© Gemeinde Neckarzimmern | Hauptstraße 4 | 74865 Neckarzimmern | Fon 06261 9231-0 | Fax 06261 9231-30 | E-Mail schreiben