Gemeinde Neckarzimmern

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Gebühren

Abfallentsorgung

Haushaltstarife für Müllgefäße
60 l157,00 Euro / Jahr1,1 m³2.878,00 Euro / Jahr
80 l209,00 Euro / Jahr2,5 m³6.542,00 Euro / Jahr
120 l314,00 Euro / Jahr3,0 m³7.851,00 Euro / Jahr
240 l628,00 Euro / Jahr5,0 m³13.085,00 Euro / Jahr

Abwasserbeseitigung
2,25 Euro / m3

Selbstverwaltungsangelegenheiten
Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs.1 Satz 3 der Satzung)
5,00 bis 10.000,00 Euro

Anträge                                                               
Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen u.dgl., die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist.
5,00 Euro bis 100,00 Euro

Auskünfte   
insbesondere aus Akten, Büchern und Archivgut oder Einsichtnahme in solche Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei   
5,00 Euro bis 50,00 Euro

Beglaubigungen, Bestätigungen   
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln
1,50 Euro bis 125,00 Euro

Anmerkung:
Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf versch. Urkunden, aber aufgrund eines gleich gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobene Gebühr zum Ansatz. Amtl. Beglaubigung der Übereinstimmung v. Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten 0,50 Euro bis 5,00 Euro oder priv. Schriftstücken mit der Urschrift je Seite. Mind. 1,50 Euro

Bestätigung der Übereinstimmung v. Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder priv. Schriftstücken mit der Urschrift je Seite 0,50 Euro - 2,50 Euro, mind. 1,50 Euro
Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Gemeinde selbst hergestellt, so kommen die Schreib- bzw.Kopiergebühren (Nr. 1.7) hinzu.

Bescheinigungen   
Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nicht anderes bestimmt ist) Gebührenfrei sind Bestätigungen, die die Stadt für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen- und Körperschaftssteuerrechts (z.B. §§10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG) ausstellt (Spendenbescheinigungen). 1,50 Euro bis 50,00 Euro.

Rechtsbehelfe                                                                                                               (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde usw.) wenn die Rechtsbehelfe im wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat. 10,00 Euro je angef. 1/4 Std., mind. 20,00 Euro

bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührenansatz abzusehen 10,00 Euro je angef. 1/4 Std., mind. 10,00 Euro

Schreib- und Kopiergebühren   
Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A 4 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk wird mitgerechnet)

  • für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind 5,00 Euro
  • für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind 10,00 Euro
  • für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftl. Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird. 10, 00 Euro je angef. 1/4 Std.
  • Für Ablichtungen (Fotokopien) und mittels PC erstellte Mehrstücke werden erhoben bei einem Format bis zu DIN A 4 für die erste Seite 1,00 Euro für jede weitere Seite 0,50 Euro.
  • bei einem größeren Format für die erste Seite 1,50 Euro für jede weiter Seite 1,00 Euro

Übersendung von Akten   
Übersendung von Akten im Rahmen von Verwaltungsverfahren 18,00 Euro

Wegstreckenpauschale   
Für gebührenpflichtige öffentliche Leistungen nach dieser Gebührenordnung, die die Wahrnehmung eines Termins ausserhalb der Dienststelle erforderlich macht, wird zzgl. zur jeweiligen Gebühr für die öffentliche Leistung für die An- und Abfahrt je wahrgenommenen Aussendiensttermin eine Wegstreckenpauschale erhoben. 15,00 Euro

Ablehnung eines Antrags
(§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung) Ablehnung wegen Unzuständigkeit. 1/10 bis volle Gebühr, mind. 20,00 Euro gebührenfrei.

Zurücknahme eines Antrags
(§ 4 Abs. 5 der Satzung) 1/10 bis volle Gebühr, mind. 10,00 Euro

Zurückweisung eines Antrags
(z.B. wegen unvollständiger Unterlagen u.ä.) 10,00 Euro  je angef. 1/4 Std.,
mind. 10,00 Euro

Ordnungsrechtliche Angelegenheiten Gewerbesachen   
Erteilung einer Empfangsbescheinigung 10,00 Euro
Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei  5,00 Euro

Ladenschluss   
Ausnahmeerteilung vom Verbot des gewerblichen Feilhaltens von Waren ausserhalb von Verkaufsstellen ( § 20 Abs. 2 a LadSchlG) 10,00 Euro bis 250,00 Euro

Gaststätten (-gewerbe)   

  • Gestattungen gem. § 12 GastG bis zu 4 Tagen 35,00 Euro bis 485,00 Euro
  • Sperrzeitverkürzungen bei einzelnen Betrieben für einzelne Tage 35,00 Euro bis 1.040,00 Euro
  • Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO 100,00 Euro bis 3.220,00 Euro

Spiel (-gewerbe)    

  • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit 100,00 Euro bis 1.500,00 Euro
  • Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Abs. 1 GewO 40,00 Euro
  • Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit nach § 33 d Abs. 1 GewO 420,00 Euro bis 500,00 Euro

Pfandleih- / Pfandvermittlungsgewerbe   
Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- und Pfandvermittlungsgewerbes nach
§ 34 GewO 120,00 Euro bis 1.000,00 Euro

Bewachungsgewerbe   
Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes 120,00 Euro bis 1.000,00 Euro

Sonstige Leistungen   
Sonstige Leistungen nach dem Gewerbe- u. Gaststättenrecht 10,000 Euro je angef. 1/4 Std.

Bestattungsrecht   

  • Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 u. 45 BestattG) 18,00 Euro
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 BestattVO) 8,00 Euro

Feiertagsrecht   

  • Befreiung von verbotenen Tätigkeiten während des Hauptgottesdienstes (§§ 7 Abs. 2, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz) 10,00 Euro bis 50,00 Euro
  • Befreiung vom Tanzverbot an bestimmten Feiertagen (§ 11, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz) 25,00 Euro bis 200,00 Euro

Fundsachen   

  • Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen bis zu 500,00 Euro Wert - 2 % des Werts, mind. jedoch 1,50 Euro
  • Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen über 500,00 Wert - 2 % von 500,00 Euro und 1% des Mehrwertes

Lohnsteuerkarten   
Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte 5,00 Euro

Melderecht - Auskünfte aus dem Melderegister   

  • Einfache Auskunft (§ 32 Abs. 1 Meldegesetz - MG) 5,00 Euro
  • Erweiterte Auskunft (§ 32 Abs. 2 MG) 10,00 Euro
  • Gruppenauskunft (§ 32 Abs. 3, § 34 Abs. 2 und 3 MG) jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt 1,50 Euro
  • Gruppenauskunft nach Nr. 2.13.3., die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung gegeben wird 15,00 Euro bis 2.500,00 Euro
  • Auskunft aus dem Melderegister über das Meldeportal (Internet) 5,00 Euro

Melderecht - Datenübermittlung   
Datenübermittlung an Behörden und sonstigen öffentliche Stellen (§ 29 MG) und an öffentl.-rechtl. Religionsgemeinschaften (§ 30 MG) jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt. 1,50 Euro

Datenübermittlung nach Nr. 2.13.5., die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung vorgenommen wurde. 10,00 Eero bis 2.500,00 Euro

Datenübermittlung an den Südwestrundfunk bzw. an die Gebührenzentrale (GEZ) je übermitteltem Datensatz. 0,50 Euro

Melderecht - Bescheinigung Meldebehörde   
Zusätzl. Meldebestätigungen und sonst. Bescheinigungen der Meldebehörde je Bescheinigung 5,00 Euro.

Sonst. Amtshandlungen der Meldebehörde 2,50 Euro bis 500,00 Euro

Melderecht - gebührenfrei   
Bearbeitung einer Meldung oder einer Anzeige sowie Meldebestätigung   
Auskunft an den Betroffenen (§ 11 MG) Berichtigung, Ergänzung, Sperrung und Löschung von Daten des Melderegisters (§§ 12, 13 MG) Auskunftssperren: erst. Erteilung einer Auskunftssperre (§ 33 MG) Verlängerung wg. Fristablauf

Sammlungswesen   
Erlaubnis nach § 3 Sammlungsgesetz 10,00 Euro bis 200,00 Euro

Kirchenaustrittsverfahren   
Amtshandlungen nach dem Kirchenaustrittsverfahren pro Person 5,00 Euro bis 50,00 Euro

Wasserrecht   
Befreiung im Gewässerrandstreifen ( § 68 b Abs. 7 WG) - 12,00 Euro je angef. 1/4 Stunde, mind. 48,00 Euro

Begründung von Zwangsverpflichtungen  ( § 88 WG) - 12,00 Euro je angef. 1/4 Std.mind. 48,00 Euro

Anmerkung:   
Sind im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine wasserrechtliche Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung auch baurechtliche Entscheidungen zu treffen oder werden Entscheidungen nach anderen Vorschriften durch die wasserrechtliche Entscheidung ersetzt, so sind zusätzlich die dafür vorgesehenen Gebühren zu erheben

Naturschutz   

  • Anordnungen nach § 33 NatSchG. - 12,00 Euro je angef. 1/4 Std., mind. 48,00 Euro
  • Sperrungen gem. § 54 NatSchG
    • =- Genehmigung von Sperren - 12,00 Euro je angef. 1/4 Std., mind. 48,00 Euro
    • = Beseitigung von Sperren - 12,00 Euro je angef. 1/4 Std.,
      mind. 48,00 Euro

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses   
Auskunft aus der Kaufpreissammlung 2,50 Euro bis 50,00 Euro
Auskunft über Bodenrichtwerte 2,50 Euro bis 25,00 Euro

Vorkaufsrecht
Ausstellung von Negativzeugnissen
gemäß § 28 Abs. 1 BauGB
Bei Verkaufspreis bis 50.000,00 Euro = 10,00 Euro
Bei Verkaufspreis bis 100.000,00 Euro = 15,00 Euro
Bei Verkaufspreis über 100.000,00 Euro = 20,00 Euro

Immissionsschutzrecht   
Erteilung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchVO - 12,00 Euro je angef. 1/4 Std., mind. 48,00 Euro

Weitere Informationen

Kontakt

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Hauptstraße 4
74865 Neckarzimmern
Tel.: 06261 92310
Fax: 06261 9231-30
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