Haushaltstarife für Müllgefäße | |||
---|---|---|---|
60 l | 157,00 Euro / Jahr | 1,1 m³ | 2.878,00 Euro / Jahr |
80 l | 209,00 Euro / Jahr | 2,5 m³ | 6.542,00 Euro / Jahr |
120 l | 314,00 Euro / Jahr | 3,0 m³ | 7.851,00 Euro / Jahr |
240 l | 628,00 Euro / Jahr | 5,0 m³ | 13.085,00 Euro / Jahr |
Abwasserbeseitigung
2,25 Euro / m3
Selbstverwaltungsangelegenheiten
Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs.1 Satz 3 der Satzung)
5,00 bis 10.000,00 Euro
Anträge
Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen u.dgl., die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist.
5,00 Euro bis 100,00 Euro
Auskünfte
insbesondere aus Akten, Büchern und Archivgut oder Einsichtnahme in solche Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei
5,00 Euro bis 50,00 Euro
Beglaubigungen, Bestätigungen
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln
1,50 Euro bis 125,00 Euro
Anmerkung:
Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf versch. Urkunden, aber aufgrund eines gleich gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobene Gebühr zum Ansatz. Amtl. Beglaubigung der Übereinstimmung v. Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten 0,50 Euro bis 5,00 Euro oder priv. Schriftstücken mit der Urschrift je Seite. Mind. 1,50 Euro
Bestätigung der Übereinstimmung v. Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder priv. Schriftstücken mit der Urschrift je Seite 0,50 Euro - 2,50 Euro, mind. 1,50 Euro
Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Gemeinde selbst hergestellt, so kommen die Schreib- bzw.Kopiergebühren (Nr. 1.7) hinzu.
Bescheinigungen
Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nicht anderes bestimmt ist) Gebührenfrei sind Bestätigungen, die die Stadt für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen- und Körperschaftssteuerrechts (z.B. §§10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG) ausstellt (Spendenbescheinigungen). 1,50 Euro bis 50,00 Euro.
Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde usw.) wenn die Rechtsbehelfe im wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat. 10,00 Euro je angef. 1/4 Std., mind. 20,00 Euro
bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührenansatz abzusehen 10,00 Euro je angef. 1/4 Std., mind. 10,00 Euro
Schreib- und Kopiergebühren
Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A 4 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk wird mitgerechnet)
Übersendung von Akten
Übersendung von Akten im Rahmen von Verwaltungsverfahren 18,00 Euro
Wegstreckenpauschale
Für gebührenpflichtige öffentliche Leistungen nach dieser Gebührenordnung, die die Wahrnehmung eines Termins ausserhalb der Dienststelle erforderlich macht, wird zzgl. zur jeweiligen Gebühr für die öffentliche Leistung für die An- und Abfahrt je wahrgenommenen Aussendiensttermin eine Wegstreckenpauschale erhoben. 15,00 Euro
Ablehnung eines Antrags
(§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung) Ablehnung wegen Unzuständigkeit. 1/10 bis volle Gebühr, mind. 20,00 Euro gebührenfrei.
Zurücknahme eines Antrags
(§ 4 Abs. 5 der Satzung) 1/10 bis volle Gebühr, mind. 10,00 Euro
Zurückweisung eines Antrags
(z.B. wegen unvollständiger Unterlagen u.ä.) 10,00 Euro je angef. 1/4 Std.,
mind. 10,00 Euro
Ordnungsrechtliche Angelegenheiten Gewerbesachen
Erteilung einer Empfangsbescheinigung 10,00 Euro
Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei 5,00 Euro
Ladenschluss
Ausnahmeerteilung vom Verbot des gewerblichen Feilhaltens von Waren ausserhalb von Verkaufsstellen ( § 20 Abs. 2 a LadSchlG) 10,00 Euro bis 250,00 Euro
Gaststätten (-gewerbe)
Spiel (-gewerbe)
Pfandleih- / Pfandvermittlungsgewerbe
Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- und Pfandvermittlungsgewerbes nach
§ 34 GewO 120,00 Euro bis 1.000,00 Euro
Bewachungsgewerbe
Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes 120,00 Euro bis 1.000,00 Euro
Sonstige Leistungen
Sonstige Leistungen nach dem Gewerbe- u. Gaststättenrecht 10,000 Euro je angef. 1/4 Std.
Bestattungsrecht
Feiertagsrecht
Fundsachen
Lohnsteuerkarten
Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte 5,00 Euro
Melderecht - Auskünfte aus dem Melderegister
Melderecht - Datenübermittlung
Datenübermittlung an Behörden und sonstigen öffentliche Stellen (§ 29 MG) und an öffentl.-rechtl. Religionsgemeinschaften (§ 30 MG) jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt. 1,50 Euro
Datenübermittlung nach Nr. 2.13.5., die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung vorgenommen wurde. 10,00 Eero bis 2.500,00 Euro
Datenübermittlung an den Südwestrundfunk bzw. an die Gebührenzentrale (GEZ) je übermitteltem Datensatz. 0,50 Euro
Melderecht - Bescheinigung Meldebehörde
Zusätzl. Meldebestätigungen und sonst. Bescheinigungen der Meldebehörde je Bescheinigung 5,00 Euro.
Sonst. Amtshandlungen der Meldebehörde 2,50 Euro bis 500,00 Euro
Melderecht - gebührenfrei
Bearbeitung einer Meldung oder einer Anzeige sowie Meldebestätigung
Auskunft an den Betroffenen (§ 11 MG) Berichtigung, Ergänzung, Sperrung und Löschung von Daten des Melderegisters (§§ 12, 13 MG) Auskunftssperren: erst. Erteilung einer Auskunftssperre (§ 33 MG) Verlängerung wg. Fristablauf
Sammlungswesen
Erlaubnis nach § 3 Sammlungsgesetz 10,00 Euro bis 200,00 Euro
Kirchenaustrittsverfahren
Amtshandlungen nach dem Kirchenaustrittsverfahren pro Person 5,00 Euro bis 50,00 Euro
Wasserrecht
Befreiung im Gewässerrandstreifen ( § 68 b Abs. 7 WG) - 12,00 Euro je angef. 1/4 Stunde, mind. 48,00 Euro
Begründung von Zwangsverpflichtungen ( § 88 WG) - 12,00 Euro je angef. 1/4 Std.mind. 48,00 Euro
Anmerkung:
Sind im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine wasserrechtliche Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung auch baurechtliche Entscheidungen zu treffen oder werden Entscheidungen nach anderen Vorschriften durch die wasserrechtliche Entscheidung ersetzt, so sind zusätzlich die dafür vorgesehenen Gebühren zu erheben
Naturschutz
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Auskunft aus der Kaufpreissammlung 2,50 Euro bis 50,00 Euro
Auskunft über Bodenrichtwerte 2,50 Euro bis 25,00 Euro
Vorkaufsrecht
Ausstellung von Negativzeugnissen
gemäß § 28 Abs. 1 BauGB
Bei Verkaufspreis bis 50.000,00 Euro = 10,00 Euro
Bei Verkaufspreis bis 100.000,00 Euro = 15,00 Euro
Bei Verkaufspreis über 100.000,00 Euro = 20,00 Euro
Immissionsschutzrecht
Erteilung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchVO - 12,00 Euro je angef. 1/4 Std., mind. 48,00 Euro
Gemeinde Neckarzimmern
Hauptstraße 4
74865 Neckarzimmern
Tel.: 06261 92310
Fax: 06261 9231-30
E-Mail schreiben
In der Gemeinde können Sie so einiges erleben! Deshalb ist unser Veranstaltungskalender stets auf dem neuesten Stand.