Gemeinde Neckarzimmern

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Aus dem Gemeinderat


Seit längeren beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Renovierung der Friedhofskapelle. Um zu klären, wer für die entstandenen Schäden des Gebäudeanbaus aus dem Jahre 2001 die Verantwortung trägt, wurde ein selbständiges Beweisverfahren beim Landgericht Mosbach beantragt. Bereits im Februar 2022 beauftragte das Gericht einen Gutachter, der sich ein Bild über das Ausmaß der Schäden machen sollte. Trotz mehrmaliger gerichtlicher Aufforderungen hat der beauftragte Gutachter kein Gutachten vorgelegt. Zwischenzeitlich wurde durch das Gericht ein neuer Gutachter beauftragt. Unabhängig davon soll die Sanierung des Gebäudes vorangebracht werden, da die Friedhofskapelle derzeit nur eingeschränkt benutzt werden kann und aufgrund eines beantragten Zuschusses eine Ausführungsfrist einzuhalten ist. Für die Durchführung der Sanierungsplanung hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Jochen Camarena aus Limbach beauftragt. Der Planer hat dem Gemeinderat in der vergangenen Sitzung die Sanierungsplanung ausführlich vorgestellt. Neben dem beschädigten Gebäudeanbau sollen auch die maroden Dächer am Bestandsgebäude und am Nebengebäude erneuert werden.  Die Dachform des beschädigten Anbaus wird künftig so gestaltet, dass das Dachwasser abfließen kann. Denn insbesondere die damals gewählte Dachkonstruktion einer innenliegenden Rinne habe das Schadensausmaß so groß werden lassen, macht der Ingenieur deutlich. Insgesamt sind Kosten für die Sanierung in Höhe von 226.529 Euro zu erwarten. Einen Antrag für Zuschussmittel aus dem Ausgleichstock hat die Verwaltung in Höhe von 113.265 Euro gestellt. Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Sanierungsplanung zu.

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