Gemeinde Neckarzimmern

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Neue Abwasserleitung Gemarkung Haßmersheim


In Abstimmung mit dem AZV (Abwasserzweckverband) Elz-Neckar, dem Betreiber der
Kläranlage Obrigheim, hat sich die Gemeinde Haßmersheim für die Stilllegung der Kläranlage
Haßmersheim und den Anschluss an das Kanalnetz des AZV entschlossen. Die
Abwasserbehandlung erfolgt zukünftig in der Kläranlage Obrigheim.
Auf dem Gelände der Kläranlage Haßmersheim wird unter Nutzung der bestehenden
Bausubstanz ein neues Pumpwerk errichtet.
Die zum Abwassertransport erforderliche Druckleitung wird über eine Länge von insgesamt
ca. 1,6 km beidseitig parallel des Neckars verlegt. Eine Verlegung in einem Graben
(offene Bauweise) findet über eine Strecke von ca. 1,2 km beidseitig des Neckars statt. In
Höhe der Staustufe Neckarzimmern (nach der Schleuse Neckarzimmern in Richtung
Hochhausen) wird der Neckar mittels Düker (Druckleitung zur Unterquerung bzw.
Gewässerkreuzung des Neckars) über eine Länge von ca. 340 m und voraussichtlich 8 m
unter der Neckarsohle gequert.
Die Arbeiten werden von der Fa. HLT GmbH aus Neckargerach durchgeführt, die SAG
Ingenieure aus Ulm haben die Maßnahme geplant und sind für die Projektleitung zuständig.
Ansprechpartner seitens der Gemeinde Haßmersheim ist das Bauamt in Haßmersheim (Peter
Schmitt, E-Mail: bauamt@hassmersheim.de, Telefon 06266/791-55).
Die Leitungsführung auf der Gemarkung Neckarzimmern findet zum überwiegenden Teil
innerhalb öffentlicher Wegeflächen statt. In Teilbereichen werden für die Herstellung des
Grabens indirekt als Lagerfläche bzw. als Arbeitsraum Grundstücke, die sich in Privatbesitz
befinden, tangiert. Zwischen den Gemeinden Haßmersheim und Neckarzimmern erfolgt ein
enger Austausch über die Maßnahme. Um im Nachgang Unklarheiten zur vermeiden,
wurden letzte Woche sämtliche aktuell vorhandenen Grenzsteine etc. vom
Vermessungsbüro erfasst und dokumentiert. Ebenso wurden an diversen Gebäuden und
Straßen Beweissicherungsmaßnahmen durchgeführt. Die Maßnahmen und die Abwicklung
der damit verbundenen Begleiterscheinungen werden im Vorfeld noch mit den betroffenen
Grundstückseigentümern abgestimmt.
Im Umfeld der Schleuse wird die L 588 zeitweise nur einspurig befahrbar sein, die
Befahrbarkeit in beide Richtungen bleibt bestehen und wird durch eine Ampelregelung
gewährleistet. Die einseitige Befahrbarkeit findet voraussichtlich zwischen dem 15.8.2022
und 30.9.2022 statt. Die beiden Bushaltestellen in diesem Bereich können während dieser
Zeit uneingeschränkt genutzt werden.
Der Radweg auf der Haßmersheimer Seite wird für die Bauzeit im Radwegbereich
umgeleitet. Die Umleitung wird entsprechend ausgeschildert.
Mit den ersten Arbeiten auf der Haßmersheimer Seite wird ab dem 15.8.2022 begonnen.
Der Starttermin für die vorbereitenden Arbeiten der Spülbohrung ist eine Woche später
geplant.

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Kontakt

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Hauptstraße 4
74865 Neckarzimmern
Tel.: 06261 92310
Fax: 06261 9231-30
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Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Oder nach telefonischer Vereinbarung:
Tel: 06261 9231-0

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