Durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) wurde geregelt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 entfällt.
Stattdessen wird ab diesem Zeitpunkt für Kinder jeglichen Alters ein elektronischer Reisepass oder Personalausweis ausgestellt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt in der Regel ein Personalausweis. Reisepass und Ausweis sind für Kinder 6 Jahre gültig. Zu beachten ist jedoch, dass wenn sich das Aussehen des Kindes derart verändert hat, dass es nicht zweifelsfrei durch das Bild im Dokument identifiziert werden kann, ein neues Dokument auch vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden muss um unangenehme und möglicherweise kostspielige Probleme bei Reisen zu vermeiden.
Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, mit welchem Dokument eine Einreise in das jeweilige Land möglich ist. Informationen finden Sie hierzu in den Reisehinweisen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.